Energieberatung
Mürsel Demir
 

THEMA DER LEISTUNG
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Für jede Art von sogenannten Nichtwohngebäuden (alle Gebäuden, für die es keine Wohnnutzung gibt) bieten wir mit der geförderten Energieberatung für Nichtwohngebäude vom BAFA folgende Dienstleistungen an:*


Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247:
Mit dem Energieaudit können Sie den Energieverbrauchsprofil Ihres Unternehmens von uns erstellen lassen. Hier werden neben der Energieverbrauchsdaten der Gebäudehülle und Anlagentechnik auch Produktions- und Prozessenergie Ihres Unternehmens analysiert, Nutzerdaten erfasst, energetisch und finanziell sinnvolle Maßnahmen empfohlen und diese Ihnen mit messbaren Daten erläutert.


Höhe der Förderung:

Das BAFA bezuschusst das Energieaudit mit bis zu 80 Prozent der Beratungskosten, die Höhe des Zuschusses hängt von den Energiekosten Ihres Unternehmens ab:

  • Unternehmen, deren Energiekosten mehr als 10.000 Euro im Jahr betragen, beträgt der maximale Zuschuss 6.000 Euro.
  • Unternehmen, deren Energiekosten unter als 10.000 Euro im Jahr betragen, beträgt der maximale Zuschuss 1.200 Euro.


Modul 2: Energieberatung DIN V 18599:

Mit dieser Energieberatung erhalten Sie eine umfassende Analyse des Gebäude-Iststands. Hierbei haben Sie die Option für die folgenden beiden Programme:

  1. Schritt-für-Schritt-Sanierung: Entdecken Sie, wie Sie mit einzelnen auf Ihre Bedürfnisse energetisch und finanziell sinnvoll angepassten Maßnahmen ein Effizienzgebäudestandard erreichen.
  2. Sanierung in einem Zug (Komplettsanierung): Wenn Sie eine Komplettsanierung anstreben, helfen wir Ihnen gerne dabei, wie Sie mit jeweiligen Sanierungsmaßnahmen und Anlagentechniken ein Effizienzgebäudestandard erreichen.

Auch Neubauberatungen für Nichtwohngebäuden werden gefördert, wenn mit dem Bau des Gebäudes ein Effizienzgebäudestandard angestrebt wird.


Höhe der Förderung:

Das BAFA bezuschusst diese Energieberatung mit bis zu 80 Prozent der Beratungskosten, die Höhe des Zuschusses hängt von der Nettogrundfläche des Gebäudes ab:

  •     Nettogrundfläche unter 200 m²: Zuschuss maximal 1.700 Euro;
  • Nettogrundfläche zwischen 200 m² und 500 m²: Zuschuss maximal 5.000 Euro;
  • Nettogrundfläche mehr als 500 m²: Zuschuss maximal 8.000 Euro.


Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung:

Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie bezeichnet die Gewerke übergreifende Optimierung vorrangig der Gebäudetechnik, aber auch weiterer Effizienzmaßnahmen des Gebäudebetriebs, der Gebäudehülle und / oder von Produktionsprozessen durch einen Energiedienstleister (Contractor). Neben der Identifikation und Erschließung von vorhandenen Einsparpotenzialen tätigt der Contractor in den meisten Fällen die erforderlichen Investitionen aus den Energiekosteneinsparungen und garantiert die Einsparungen vertraglich über die gesamte Laufzeit.

Förderfähig ist eine Contracting-Orientierungsberatung, die für ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie geeignete Gebäude oder -pools ermittelt oder zusammenstellt und zur Vorbereitung der Umsetzung eines geeigneten Contracting-Modells entsprechende qualitative Vorschläge unterbreitet.

Höhe der Förderung:


  • Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 300.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 7.000 Euro.Übersteigen die jährlichen Energiekosten des betrachteten Gebäudes bzw. Gebäudepools 300.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 10.000 Euro.

Quelle: BAFA


Sie können uns vorab die folgenden Erklärung und die Vollmacht die Beantragung der geförderten Energieberatung für NIchtwohngebäude ausfüllen und uns unterschrieben per Scan an info@energieberatung-md.de zusenden.


Erst nach Erteilung eines Zuwendungsbescheids seitens des BAFA dürfen wir mit der Beratung beginnen.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir Ihnen ein Angebot/Kostenvoranschlag für Ihr Projekt zusenden können.


*Bitte beachten Sie, dass die geförderte Energieberatung für Nichtwohngebäude nicht für Nicht-KMU Unternehmen gelten (Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern oder Umsatz höher als 50 Mio. Euro).





 


 
 
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