Energieberatung
Mürsel Demir
 

Energieausweis

Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, verpachten oder verkaufen möchten, ist es nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtend, einen Energieausweis vorzulegen.


Dieses gilt ebenso für Nichtwohngebäuden.

Unsere ausgestellten Energieausweise haben eine Rechtsgültigkeit von 10 Jahren nach GEG.
Der Energieausweis unterteilt sich in Verbrauch und Bedarf:


Energiebedarfsausweis
Beim Bedarfsausweis werden End- und Primärenergiedaten nach der Gebäudehülle und der technischen Anlagen (bei Nichtwohngebäude zusätzlich Beleuchtung)

ermittelt und dargestellt.
Es ist auch grundsätzlich möglich, beide Typen auszustellen. Bei unseren ausgestellten Energieausweisen erhalten Sie sowohl für Verbrauch- als auch für Bedarfsausweise Modernisierungsempfehlungen.
Bedarfsausweise erstellen wir sowohl per Vor-Ort Beratung als auch mit Ihnen gemeinsam per Videotelefonie. Auf Wunsch führen wir eine Energieberatung Ihres Gebäudes mit einem individuellen Sanierungsfahrplan, der von der BAFA gefördert wird.
Für einen Bedarfsausweis können Sie uns gerne unter Kontakt eine Terminanfrage senden.


Energieverbrauchsausweis
Beim Energieverbrauchsausweis wird der nutzerabhängige Verbrauch von Wärme, bei Nichtwohngebäuden auch der Betriebsstrom, von den letzten drei Jahresabrechnungen ermittelt und damit ein End- und Primärenergieverbrauch dargestellt, der in dem Energieausweis abgebildet wird. Da dieser Energieausweistyp vom Nutzerverhalten abhängt, ist für eine nutzerunabhängige Bewertung der Energiebedarfsausweis empfohlen. Bei Neubauten darf nur der Energiebedarfsausweis erstellt werden.


Für den Energieverbrauchsausweis können Sie uns gerne das folgende Dokument ausgefüllt mit einem Foto des Hauses an info@energieberatung-md.de senden. Bei Fragen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.


 

 

 
 
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